Meine Kochlust stellt Kochrezepte vor, die alle in der eigenen Küche ausprobiert wurden und mit ein wenig Erfahrung leicht nachzukochen sind. Hier sind nicht nur viele vegetarische Rezepte zu finden, sondern auch schmackhafte internationale Leckereien.
Diese Matcha-Plätzchen haben ihre grüne Farbe durch einen natürlichen Zusatz, den Tee.
Matcha (der zu Pulver gemahlene Grüntee), ursprünglich bekannt geworden durch die traditionelle Verwendung von Mönchen zur Japanischen Teezeremonie, erfreut sich heutzutage immer größerer Beliebtheit als Trendgetränk. Hier möchte ich nun ein köstliches Plätzchen – Rezept mit diesem Tee vorstellen.
Alle trocknen Zutaten gründlich vermischen. Die Butter in Stückchen zugeben und mit dem Ei zu eine Teig verkneten.
Wenn ein homogener Teig entstanden ist, diesen in Frischhaltefolie einwickeln und mind. für eine Stunde in den Kühlschrank geben.
Den Backofen auf 150°C (Umluft) vorheizen, den Teig am besten zwischen zwei Frischhaltfolien-Blättern ausrollen (da der Teig recht klebrig ist) und Plätzchen mit beliebigen Förmchen ausstechen und ca. 12-15 Minuten backen.
Die Plätzchen sollten wenn überhaupt nur leicht braun am Rand werden, optimalerweise sollten sie wirklich grün bleiben.
Wer mag kann die Plätzchen noch mit Puderzucker bestäuben, da die Plätzchen für meinen Geschmack jedoch so schon süß genug waren, habe ich darauf verzichtet.
Anzeige
Meine Kochlust-Tipp:
Für die Weihnachtszeit sind natürlich „Matcha-Tannenbäume“ am schönsten. Mit der Matcha-Tee Menge kann man sicherlich experimentieren und je nach persönlichem Geschmack und Sorte des Tees auch mehr von dem Teepulver verwenden (10 g ist die vorsichtige Variante, da ich diese Kekse zum ersten Mal gebacken habe).
Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing-Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch klicken auf "Zustimmung verwalten" am unteren Rand einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu.
Durch klicken auf "Akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.